Bestellung als Brandschutzbeauftragter im Unternehmen
Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Vorschriften, die sich aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken ergeben.
Durch unsere Qualifikationen können wir Sie in allen Fragen des Brandschutzes kompetent und praxisbezogen beraten.
Hierzu zählen unter anderem:
- Analyse und Beratung hinsichtlich des Ist-Zustands im Betrieb
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
- Ausbildung und Schulung von Mitarbeitern
- Erfassung der Brandgefahren mit sicherheitstechnischen Lösungsvorschlägen
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb
- Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen Einweisung auf innerbetriebliche Brandschutzeinrichtungen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Erstellung der betrieblichen Brandschutzordnungen
- Durchführung von Räumungsübungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und dem Sachversicherer
Vorteile die ein externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bietet:
- Rechtssicherheit
- Optimierung des Preis-Leistungsverhältnis im Brandschutz
- Einsparung erheblicher Kosten durch unabhängige Ausschreibungsverfahren
- Kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung und Ausarbeitung von Unterlagen.
- Keine Bindung interner Ressourcen
- Lösungsorientierte Beratung
- Objektive Hinweise nach Betriebsbegehungen
- Alles aus einer Hand
Brandschutzunterweisung – eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss er sie mit den Brandgefahren und dem Verhalten im Brandfall vertraut machen, die im Unternehmen Gültigkeit haben. Das versetzt den Mitarbeiter in die Lage, im Fall eines Brandes richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder, falls es möglich ist, Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu treffen. Die Brandschutzunterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Wenn sich die Gefahrenlage ändert, beispielsweise bei einer Änderung der Nutzung, nach einem Brand, bei der Installation neuer Maschinen oder an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Aufgaben, muss die Brandschutzunterweisung eher erfolgen. Die Unterweisung muss so erfolgen, dass sie der Mitarbeiter verstehen kann. Sie erfolgt in der Regel durch den Brandschutzbeauftragten oder den direkten Vorgesetzten unmittelbar am Arbeitsplatz.
Der Inhalt der Brandschutzunterweisung
Im Rahmen der Brandschutzunterweisung müssen dem Mitarbeiter folgende Kenntnisse
vermittelt werden:
• Personen, die in der Firma für den Brandschutz verantwortlich sind
• Brandgefahren, die speziell im Unternehmen herrschen
• Verhalten im Brandfall
• Standorte der brandschutztechnischen Einrichtungen
• Lage der Flucht- und Rettungswege
• Umgang mit Löschmitteln
• Welche Löschmittel sich für welche Brände eignen
• Betriebliche Notrufnummern
Interesse? Fragen?
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