Die Brandschutzunterweisung: Was, wie, wann und wie oft?
Die Brandschutzunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen
Brandschutzes. Sie dient der Vorbeugung und soll Ihre Mitarbeiter fit für den
Ernstfall machen.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Im § 12 ArbSchG ist festgelegt, dass der Arbeitgeber alle
Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu
unterweisen hat.
Der Brandschutz ist ein Teil dieser Arbeitsschutzunterweisung, da Brandgefahr praktisch in allen Unternehmen, selbst in Firmen mit reiner Bürotätigkeit, besteht.
Dass Brandschutzunterweisungen regelmäßig in angemessener Form und Inhalt durchgeführt werden, ist auch Bestandteil der Bewertung durch
Qualitätsmanagementsysteme und hat Einfluss auf das Ergebnis der Bewertung.
Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?
Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme eine Brandschutzunterweisung
erhalten. Diese Unterweisung muss in jährlichen Abständen
wiederholt werden. Es ist jedoch möglich, dass eine Brandschutzunterweisung
auch in kürzeren Abständen erfolgt.
Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn es in der Firma zu einem Brand oder
einer Explosion gekommen ist, wenn sich die Nutzung ändert oder neue Maschinen bzw. Anlagen in Betrieb genommen werden. Die Brandschutzunterweisung
bezieht sich nur auf den unmittelbaren Arbeitsplatz des Arbeitnehmers.
Wird er an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Brandgefahren eingesetzt,
muss erneut eine Brandschutzunterweisung erfolgen.
Erfordert die Arbeit des Mitarbeiters den Umgang mit Gefahrstoffen, muss er gesondert
über das richtige Verhalten beim Arbeiten mit diesen Materialien unterwiesen werden.
Brandschutzunterweisung – eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss er sie mit den Brandgefahren und dem Verhalten im Brandfall vertraut machen, die im Unternehmen Gültigkeit haben. Das versetzt den Mitarbeiter in die Lage, im Fall eines Brandes richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder, falls es möglich ist, Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu treffen. Die Brandschutzunterweisung muss in jährlichen Abständen wiederholt werden. Wenn sich die Gefahrenlage ändert, beispielsweise bei einer Änderung der Nutzung, nach einem Brand, bei der Installation neuer Maschinen oder an einem neuen Arbeitsplatz mit anderen Aufgaben, muss die Brandschutzunterweisung eher erfolgen. Die Unterweisung muss so erfolgen, dass sie der Mitarbeiter verstehen kann. Sie erfolgt in der Regel durch den Brandschutzbeauftragten oder den direkten Vorgesetzten unmittelbar am Arbeitsplatz.
Der Inhalt der Brandschutzunterweisung
Im Rahmen der Brandschutzunterweisung müssen dem Mitarbeiter folgende Kenntnisse
vermittelt werden:
• Personen, die in der Firma für den Brandschutz verantwortlich sind
• Brandgefahren, die speziell im Unternehmen herrschen
• Verhalten im Brandfall
• Standorte der brandschutztechnischen Einrichtungen
• Lage der Flucht- und Rettungswege
• Umgang mit Löschmitteln
• Welche Löschmittel sich für welche Brände eignen
• Betriebliche Notrufnummern